Menschenrechte, Pflicht der Politik!

31. Oktober 2013

Afrikaner entrechtet in Hamburg

Polizeibeamte machten Personenkontrolle gezielt gegen Menschen mit dunkler Hautfarbe im Dienste der Politik. Als Beamte haben sie einen Eid auf das Grundgesetz geschworen nach dessen Artikel 3(3) niemand wegen seiner Abstammung, seiner Rasse und Herkunft benachteiligt werden darf.

In meiner Kindheit vor ca. 60 Jahren sagten meine Eltern, dass Polizisten Gesetzeshüter sind. Würden sie heute von einer Meineidbande sprechen?

Beamte müssen nach Gesetz politische Anweisungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Das ist die berühmte Eichmannklausel, ein Grundstein für Demokratie und Rechtsstaat. Die BRD hat in Berlin eine Antidiskriminierungsstelle, die zu dieser rassistischen Verfolgung noch nicht den nötigen Aufschrei hören ließ!

Ein seltsamer Innensenator beruft sich auf vorrangiges europäisches Recht, um gegen wehrlose Menschen zu agieren, missachtet aber eben dieses. Auch der Vertrag von Lissabon enthält ein Diskriminierungsverbot. Unsere Politiker sollten neben ihren Parteibuch eine Qualifikation haben.

Aber mit welcher Erfahrung leben wir hier?

Ein Innensenator fordert einstmals den Brechmitteleinsatz. Dagegen warnten Ärzte vor der Bebensgefahr dieser Methode. Polizisten „taten ihre Pflicht“. Gleichwie einst Eichmann, woraufhin ein junger Afrikaner verstarb. Seine Killer bekamen keine Folgen von einer ordentlichen Justiz, weil es diese nur in Straßburg gab für den menschenrechtswidriegen Brechmitteleinsatz.

Lampedusa-Gruppe in Hamburg entrechtet

Lampedusa-Gruppe protestiert in Hamburg

Lampedusa-Gruppe protestiert in Hamburg

Sie kamen rechtlich korrekt von Italien hierher. Bundestagswahl und Ende ihres Visums waren zeitlich nahe beieinander. Dieser Umstand verlockte Politiker zu üblicher Reaktion: Erstmal nichts tun, dann reinhauen.

Es geht um Menschen, die nicht aus dem Boot in den Sag kamen, sondern zu uns. Diese Menschen haben hier Rechte, die auch anderen Bewohnern der BRD vorenthalten werden.

Der Innensenator will unsere afrikanischen Gäste mit Gewalt der Staatsorgane rausschmeißen auf Basis europäischen Rechts. An dieses hält er sich aber nicht! Die Bewohner der BRD, auch die in Zelten und kalten Kirchen, haben aus dem Vertrag von Lissabon, dem höchsten Recht der EU, das Recht auf bestmöglichen gesundheitlichen Zustand – unentgeltlich! Ebenso unentgeltlich das Recht auf Bildung.

Der heutige Innensenator und seine Genossen haben nicht vor 10 Jahren das Büchergeld in Schulen verhindert mit Hinweis auf Bundes- und internationales Recht. Seine Partei achtet auch nicht das europaweit geltende Recht auf Arbeit mit dem Recht auf einen Mindestlohn von €15 pro Stunde. Alle anderen Parteien entrechten die Menschen ebenso. Wohnungsnot in Hamburg ist bekannt, aber das europäische Menschenrecht auf Wohnung, statt in Zelten oder unter Brücken, wir den Menschen verweigert. Mieter verzweifeln, Büroräume von mehr als eine Million Quadratmeter stehen leer, aber die Regierung des Stadtstaates lässt statt Wohnungen in Barmbek einen alles überragenden Büroturm bauen.

Hamburg muss nach Gesetz und Recht für alle Menschen regiert werden, also die rechtsstaatliche Ordnung einführen.

Nach Lust und Laune gegen eine kleine Gruppe wehrloser Menschen mit anderer Hautfarbe vorzugehen ist verbotene Diskriminierung im Sinne des Völkerrechts.

Kümmern um das Wohlergehen der Lampedusa-Gruppe und die Menschenrechte in Hamburg ist gesetzliche Aufgabe unserer Regierung. Die Rechte auf Lohn und körperliche Unversehrtheit sowie die Wahrung der unverletzlichen Menschenrechte zu garantieren auch für Kinder wie Chantal, der totregierten, verlangt der Amtseid des Senators und der Regierung.

17. Juni 2010

Ein Videobeweis verschwindet im Polizeigewahrsam

Heinrich Hanke

Heinrich Hanke

Dies ist ein Kommentar zu dem Artikel „Ein Videobeweis verschwindet“ in der Süddeutschen-Zeitung:

Heinrich Hanke ist der Meinung, dass schon im vergleichbaren Fall Oliver Neß die Ungleichheit der Menschen vor dem Gesetz festzustellen war. Die Polizei lies Beweisaufnahmen verschwinden, ohne dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhob wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Zwecke der Strafvereitelung im Amt.

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