Polizeibeamte machten Personenkontrolle gezielt gegen Menschen mit dunkler Hautfarbe im Dienste der Politik. Als Beamte haben sie einen Eid auf das Grundgesetz geschworen nach dessen Artikel 3(3) niemand wegen seiner Abstammung, seiner Rasse und Herkunft benachteiligt werden darf.
In meiner Kindheit vor ca. 60 Jahren sagten meine Eltern, dass Polizisten Gesetzeshüter sind. Würden sie heute von einer Meineidbande sprechen?
Beamte müssen nach Gesetz politische Anweisungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Das ist die berühmte Eichmannklausel, ein Grundstein für Demokratie und Rechtsstaat. Die BRD hat in Berlin eine Antidiskriminierungsstelle, die zu dieser rassistischen Verfolgung noch nicht den nötigen Aufschrei hören ließ!
Ein seltsamer Innensenator beruft sich auf vorrangiges europäisches Recht, um gegen wehrlose Menschen zu agieren, missachtet aber eben dieses. Auch der Vertrag von Lissabon enthält ein Diskriminierungsverbot. Unsere Politiker sollten neben ihren Parteibuch eine Qualifikation haben.
Aber mit welcher Erfahrung leben wir hier?
Ein Innensenator fordert einstmals den Brechmitteleinsatz. Dagegen warnten Ärzte vor der Bebensgefahr dieser Methode. Polizisten „taten ihre Pflicht“. Gleichwie einst Eichmann, woraufhin ein junger Afrikaner verstarb. Seine Killer bekamen keine Folgen von einer ordentlichen Justiz, weil es diese nur in Straßburg gab für den menschenrechtswidriegen Brechmitteleinsatz.