Menschenrechte, Pflicht der Politik!

15. April 2011

Das Menschenrecht auf Gesundheit

Filed under: Menschenrechte — Heinrich Hanke @ 02:45
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Das Schlusswort von Sven Stillich in seinem Kommentar im Abendblatt zum Tatort vom 3. April wurde mit diesem Schreiben berücksichtigt.

Zitat: In diese Richtung gilt es auch mal zu ermitteln.

Gemeint ist der vom Tatort angeprangerte Missstand des Gesundheitssystems der bekannt ist als Arzneimittelbudgetierung auch mit Lebensgefahr für betroffene Patienten.
Menschen haben das Verfassungsrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das Menschenrecht eines jeden Bewohners der BRD auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit erkennt die BRD laut Bundesgesetzblattnummer seit 1973 an. Seit fast 40 Jahren haben alle Gesundheitsminister darauf ihren Eid geschworen. Die tatsächliche Gesundheitspolitik zeigt nicht nur dieser Tatort, sondern auch die Drohung, älteren Menschen notwendige Hüftgelenksoperationen zu verweigern.
Die Folterkonvention von der UNO besagt, dass jede Handlung durch die einer Person vorsätzlich große körperliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, von einer in amtlicher Eigenschaft (Gesundheitsminister) handelnden Person, als Folter zu bezeichnen ist. Dies ist strafwürdig als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß §7 Völkerstrafgesetzbuch.
Es wird weiter ermittelt, um baldmöglichst die Anzeige zu erstatten. Man darf gerne im Internet nachlesen, welche und wie viele deutsche Politiker das Wort Menschenrechte ausgesprochen haben – mehr aber nicht!

Dieses Schreiben stammt nicht von einem Parteimitglied, denn alle Parteien in Bürgerschaft und Bundestag haben sich zweifelsfrei zur Ablehnung der Menschenrechte bekannt. Dies stammt nicht von einer Menschenrechtsorganisation (NGO), denn Amnesty und andere verbreiten eifrig ihre Spendenkontonummern, nicht aber Informationen über die Rechte der Menschen hierzulande.

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