Um Studiengebühren ließen sich die Kunststudenten nicht berauben. Sie kennen ihr grundlegendes Menschenrecht auf unentgeltliche Bildung von der UNO. Das ist Bundesgesetz seit 1973. Anders lautendes Landesgesetz war von vornherein ungültig.
Bisher haben die Künstler Senatoren und Gerichtsvollzieher abblitzen lassen. November 2011 in Shanghai sprach Olaf Scholz: „Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit!“ Danach darf er jetzt handeln.
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