Im Sinne ihres Amtseides und der freiheitlich demokratischen Grundordnung, also unseren Gesetzen, den sozialen Menschenrechten!
Deutschland ist auch gewillt, mit allen Mitteln Voraussetzungen zu schaffen, damit die tatsächliche Ausübung folgender Rechte und Grundsätze gewährleistet ist:
Jedermann hat das (Menschen-) Recht, alle Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, die es ihm ermöglichen sich des besten Gesundheitszustandes zu erfreuen, den er erreichen kann.
(Europäische Sozialcharta (ESC, BG v. 1964)) vom Europarat
Deutschland erkennt das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit an durch Schaffung der Voraussetzungen, die für jedermann (alle Menschen) im Krankheitsfall den Genuss medizinischer Einrichtungen und ärztlicher Betreuung sicherstellen.
(Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR, BG v. 1973)) von der UNO, ratifiziert 1976 vom FDP Bundespräsidenten Walter Scheel
Menschenrecht auf Erreichung eines Höchstmaßes an Gesundheit und Bereitstellung eines möglichst unentgeltlichen Gesundheitsschutzes für die gesamte Bevölkerung.
(UNO-Resolution 2542 (XXIV) vom 11. Dez. 1969)
So lautet der höchste gesetzliche Auftrag für Bundesgesundheitsminister seit Jahrzehnten. Auch sie werden daran gemessen.
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