Menschenrechte, Pflicht der Politik!

31. Januar 2011

Kunsthochschule schickt Gerichtsvollzieher

Filed under: Hamburger Politik,Menschenrechte — Heinrich Hanke @ 22:51
Tags: , , ,

Zitat aus SPON 2010-06-29


Bei der zuständigen Wissenschaftsbehörde in Hamburg heißt es: „Das ist eben ein Gesetz.“ Es gelte für alle. Einzelne Studenten könnten nicht einfach entscheiden, dass sie nicht zahlen.

Das ist ein Gesetz von Hamburg, einem rechtsfreien Raum in Deutschland. Das andere Gesetz gibt den Menschen in Deutschland das Recht auf unentgeltlichen Zugang zu den Hochschulen so unmittelbar, also nicht einklagbar, wie das Recht auf Fortbewegung im Straßen­verkehr bei grüner Ampel.

Das Menschenrecht auf unentgeltliche Bildung ist Bundesgesetz seit Jahrzehnten. Bundesrecht bricht Landesrecht ist Verfassungsrecht. Das hamburgische Unrecht zur Beraubung Studierender, worauf sich die Wissen­schaftssenatorin beruft, ist eine Totgeburt gewesen. Nur bildungs­ferne Politiker brechen diese Rechte.

Einzelne Studenten haben laut unserer freiheitlich demokratischen Grund­ordnung das völkerrechtlich verbindliche, den deutschen Gesetzen vor­gehen­de Recht, dass sie keine Studiengebühren zahlen!

Gerichtsvollzieher müssen ihr Amt gesetzeskonform ausüben.

Diesen Artikel als PDF runterladen…

Kommentar verfassen »

Du hast noch keine Kommentare.

RSS feed for comments on this post. TrackBack URI

Hinterlasse einen Kommentar

Erstelle kostenlos eine Website oder ein Blog auf WordPress.com.