Bei der zuständigen Wissenschaftsbehörde in Hamburg heißt es: „Das ist eben ein Gesetz.“ Es gelte für alle. Einzelne Studenten könnten nicht einfach entscheiden, dass sie nicht zahlen.
Das ist ein Gesetz von Hamburg, einem rechtsfreien Raum in Deutschland. Das andere Gesetz gibt den Menschen in Deutschland das Recht auf unentgeltlichen Zugang zu den Hochschulen so unmittelbar, also nicht einklagbar, wie das Recht auf Fortbewegung im Straßenverkehr bei grüner Ampel.
Das Menschenrecht auf unentgeltliche Bildung ist Bundesgesetz seit Jahrzehnten. Bundesrecht bricht Landesrecht ist Verfassungsrecht. Das hamburgische Unrecht zur Beraubung Studierender, worauf sich die Wissenschaftssenatorin beruft, ist eine Totgeburt gewesen. Nur bildungsferne Politiker brechen diese Rechte.
Einzelne Studenten haben laut unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung das völkerrechtlich verbindliche, den deutschen Gesetzen vorgehende Recht, dass sie keine Studiengebühren zahlen!
Gerichtsvollzieher müssen ihr Amt gesetzeskonform ausüben.
Hinterlasse einen Kommentar