Am 21. Dez. schrieb Eva Völpel folgenden Artikel für die TAZ:
UNTERBEZAHLUNG VON LEIHARBEITERN
CDU will Lohndumper schonen
Ein Gericht entschied: Firmen müssen die Löhne von unterbezahlten Leiharbeitern nachzahlen. Nun wollen CDU-Politiker das Urteil außer Kraft setzen.
https://www.taz.de/Unterbezahlung-von-Leiharbeitern/!84170/
Dazu mein Leserbrief:
CDU-Politiker müssen das Urteil außer Kraft setzen, weil sie Kanzlerin Merkel nicht der Weltöffentlichkeit der Lächerlichkeit preisgeben wollen. Sie sagte damals in Moskau zu Putin Menschenrechte; sie forderte von Herrn Wen Menschenrechte und sie verlangte beim Frühjahrstreffen des Europarates in Kiev: “Alle müssen die Menschenrechte einhalten!“.
Der gesetzliche Mindestlohn für Menschen die in Deutschland arbeiten, ist Menschenrecht aus der Europäischen Sozialcharta um im UN-Sozialpakt. Der Mindestlohn von ca. €2000 netto monatlich wurde auch vom Bundesarbeitsgericht nicht den Menschen gegeben. Wie bei nachträglicher Sicherheitsverwahrung und Tötung durch Brechmitteleinsatz muss wieder von Straßburg der deutsche Unrechtsstaat entlarvt werden.
Minilöhne aus der Zeit vor 2002 waren Betrug, seit Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuches ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Die WTO reklamierte schon die verbotene Subventionierung deutscher Exporte durch Aufstockerlöhne.
CDU-Politiker müssen das rechtswidrige BAG-Urteil auf Menschenrechtsniveau anheben oder ihren Haufen als Club Der Unglaubwürdigen bezeichnen!




Guter Blogpost! Ich werde da nochmal versuchen mehr zu erfahren!
Kommentar von Justin — 9. Januar 2012 @ 15:01 |