Sie haben an eine chinesische Studentin einen Gebührenbescheid zur Zahlung von Studiengebühren geschrieben, der mir im Original vorliegt.
Studiengebühren zu verlangen ist rechtswidrig, strafwürdig gemäß §7 VStGB.
Im völkerrechtlich verbindlichen Sozialpakt von der UNO, am 16. Dez. 1966 einstimmig durch Resolution 2200A (XXI) angenommen, BuGe seit 1973, weltweit in kraftgetreten am 3. Jan. 1976, gemäß Artikel 28 ausdrücklich auch rechtsverbindlich für den bisher rechtsfreien Raum Hamburg, steht das Menschenrecht auf unentgeltliche Bildung festgeschrieben: Der Hochschulunterricht muss unentgeltlich zugänglich sein!
Rechtsauskunft dazu bekommen Sie unentgeltlich vom Senat, der aufgrund meiner Tätigkeit die nachgelagerten Studiengebühren erfunden hat. Damit soll der Zugang zu den Hochschulen unentgeltlich erscheinen in Hamburg.
Aber egal, wann Studierende beraubt werden, vor oder nach dem Studium, Unrecht bleibt ein solches.
Die Kanzlerin machte den Chinesen im Mai 2006 anlässlich eines Staatsbesuches in Peking unmissverständlich klar: „Aus unserer Sicht sind Menschenrechte unteilbar und wichtiger Teil unserer Kooperation!“ Premier Wen Jiabao lächelte.
Wenn Sie nicht weiterhin Kanzlerin Merkel global der Lächerlichkeit preisgeben wollen, dann sollen Sie unverzüglich Studiengebühren stornieren und zurückzahlen an alle chinesischen Studierenden und jene welche ihre Menschenrechte kennen.
Beginnen Sie mit der Befreiung der Kreativen in der Armgartstraße, weil die geistige Anforderung dort höher ist, als bei Fakultäten mit auswendig lernen und nachplappern.
Im Auftrag der Vereinten Nationen
Heinrich Hanke




Der Musterbrief ist fuer Menschen, die ihre Rechte gewahrt haben wollen.Das erfordert den Wille zur Kenntnis der Rechte. Wer nur kurzfristig finanziellen Vorteil sucht, wird in Zukunft immer wieder Opfer politischer Raubzuege. Dies garantieren alle Parteien in deutschen Parlamenten, alle Gewerkschaften und Verwaltungen.
Kommentar von Heinrich Hanke — 21. Juli 2010 @ 15:22 |