Menschenrechte, Pflicht der Politik!

5. November 2009

Arbeit und Mindestlohn

Schon in der Charta zur Gründung der UNO vom 26. Juni 1945 steht die Forderung zur Wahrung des Weltfriedens. Künftig müssen die Menschen vor der Geisel des Krieges bewart werden.
Die Verfasser der Europäischen Sozialcharta wussten aus der Geschichte, dass nach Wiederaufbau und Sättigung des Marktes neue Arbeitslosigkeit droht. Durch neuen Krieg und Zerstörung Arbeit zu schaffen sollte für immer der Vergangenheit angehören.
Der Europarat schrieb schon 1961 in Artikel 2(1) die Forderung, die Arbeitswoche fortschreitend zu verkürzen. Die Arbeit wird auf mehr Menschen verteilt, womit wir heute statt Arbeitslosigkeit und Stress bessere Volksgesundheit (Artikel 3) und die 30 Stundenwoche bekommen hätten, wenn wir seit Beginn der Arbeitslosigkeit im Jahr 1973 nur eine gesetzmäßige Regierung gehabt hätten (Regenten seit 1973: Willy Brand, Helmut Schmidt, Helmut Kohl, Gerhard Schröder, Angela Merkel).
Um die wirksame Ausübung des Rechts auf ein gerechtes Arbeitsentgelt zu gewährleisten, verpflichtet sich auch Deutschland seit 1964, das Recht der Arbeitnehmer auf ein Arbeitsentgelt anzuerkennen, welches ausreicht, um ihnen und ihren Familien ein angemessenen Lebensstandard zu sichern. Dies Recht gilt für weibliche und männliche Arbeitnehmer bei gleichwertiger Arbeit gleichermaßen (Artikel 4).
Familie ist heute statistisch 2 Erwachsene und 1,4 Kinder + Wohnung. Der ALG II (Hartz IV) Regelsatz dafür ist nur Existenzminimum, das nicht besteuert werden darf. Angemessener Lebenstandard verlangt mindestens 25% mehr als dieses laut Herrn Ackermann (Zitat: Leistung muss sich lohnen.) und Westerwelle, denn Arbeit muss sich lohnen.

Hartz IV / ALG II
2 Erwachsene je 323 € x 2 ->
646 €
1,4 Kinder (nach Steuerrecht) je 464 € x 1,4 -> 730 €
Miete + Nebenkosten regional unterschiedlich ca. -> 700 €
Aufwand für Arbeit anständige Verpflegung,
Fahrtkosten, Kleidung, Fortbildung ->
x
Teuerungszuschlag laut Bundestag in Kraft Januar 2008
(Quelle: Bild-Zeitung 2007-11-20) 63 € x 3,4 ->
214 €
Summe + 25%, denn Arbeit muss sich lohnen -> 573 €

Gesamt -> 2863 + x

Ende der Aufstockung, somit Ende der Subvention für Firmen mit Minilohn. Ende des teuren Beamtenaperates: Wer schon mal einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt hat, aber bei Verletzung der Menschenrechte mitgemacht hat, darf auf Mindestlohn weiterarbeiten. Beispielsweise angestellte Lehrer kosten monatlich über 800 € weniger als, verbeamtete bei gleicher Arbeit.
Verfassungsschützer, die nie wissen wollten, dass Grundgesetz Artikel 25 auch zu schützen ist, gehören entsorgt.

7 Kommentare »

  1. [...] Schneeschippen ausrüsten würden um das Glatteis zu beseitigen. Natürlich zu einem anständigen Lohn, [...]

    Pingback von Bußgeld wenn man der Streupflicht oder dem Schneeräumen nicht nachkommt » Nerd6 — 2. Februar 2010 @ 23:26 | Antwort

  2. [...] im Internet vernetzen und austauschen könnten. Am Ende würden sie gar erfahren, dass 1-Euro-Jobs ungesetzlich sind und gegen die Menschenrechte verstoßen. Sie könnten sich gar eigenständig im Internet fortbilden oder Bewerbungen schreiben. Das geht [...]

    Pingback von Carsten Neumann : Keine Computer für Hartz-IV-Empfänger… — 12. Mai 2010 @ 23:30 | Antwort

  3. [...] der anderen Menschen in Europa. Die Südländer haben auch das Menschenrecht auf Arbeit und den gerechten Lohn und mindestens ganz Europa hat das Recht auf Luft zum atmen. Die südlichen Länder haben Verluste [...]

    Pingback von Menschenrechte retten Europa « Menschenrechte, Pflicht der Politik! — 17. Juni 2011 @ 16:06 | Antwort

  4. [...] arbeitslosen Menschen in einigen europäischen Ländern ihr Recht auf Arbeit und den dazugehörigen Mindestlohn, zukommen zu lassen (AEUV Artikel 151 mit Verpflichtung auf die ESC). Griechenland ist hinsichtlich [...]

    Pingback von Offener Brief an EU-Präsidenten José Manuel Barroso « Menschenrechte, Pflicht der Politik! — 24. Juni 2011 @ 03:32 | Antwort

  5. [...] Menschenrechte in Deutschland: Netto €2863 monatlich bei [...]

    Pingback von Gesetze zur Rettung der EU « Menschenrechte, Pflicht der Politik! — 4. Oktober 2011 @ 13:56 | Antwort

  6. [...] sam­meln und Baum­schulen aufbauen. Jugendarbeitslosigkeit abbauen, selbstverständlich zum gesetzlichen Min­dest­lohn aus der Europäischen Sozialcharta. Hunderttausende bekommen Kaufkraft und schaffen Wachs­tum, was [...]

    Pingback von Offener Brief an Dr. Josef Ackermann – Deutsche Bank AG « Menschenrechte, Pflicht der Politik! — 23. Oktober 2011 @ 19:22 | Antwort

  7. [...] Deutschland arbeiten, ist Menschenrecht aus der Europäischen Sozialcharta um im UN-Sozialpakt. Der Mindestlohn von ca. €2000 netto monatlich wurde auch vom Bundesarbeitsgericht nicht den Menschen gegeben. Wie bei nachträglicher [...]

    Pingback von Leserbrief an die TAZ wegen Lohndumping « Menschenrechte, Pflicht der Politik! — 23. Dezember 2011 @ 02:53 | Antwort


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