Ihre Fakultät juristischer Bildung humpelt ganz gewaltig in Richtung Beseitigung der Menschenrechte!
Unabhängig voneinander berichteten mir Jurastudenten, dass sie in einem Seminar davon überzeugt wurden, dass Studiengebühren von der konkurrierenden Gesetzgebung her zulässig wären. Das ist beschränkt.
Juraprofessoren brauchen nur lesen zu können, dann finden sie zu Beginn der KG die Einschränkung, dass die Länder nur dann Gesetze schreiben dürfen, wenn der Bund auf seine Gesetzgebungszuständigkeit verzichtet. Nach dem Bundesgesetz von 1973, Menschenrecht von der UNO, muss der Zugang zu den Hochschulen unentgeltlich sein und bleiben nach dem Ewigkeitsgrundsatz. Andere Zugangsregelungen bleiben den Ländern frei zur Entscheidung. Zum Bruch des Bundesrechts sind die Landespolitiker auf ihre Gesetznehmungsimpotenz festzunageln.
Erfüllen Sie Ihre Pflicht, finden Sie die Irrlehrer heraus.Wenn die auf ihre verfassungsfeindlichen Bestrebungen hin aus der überhöhten Beamtenversorgung heraus auf einen Eineurojob gesetzt werden, treten sie gewiss ein für die Wahrung der Menschenrechte zum eigenen Vorteil.
Keine Uni und kein Vorleser hat ein Mandat von der UNO zur Einschränkung oder Abschaffung der Menschenrechte!




[...] Gebührenfreiheit Uni Hamburg Da das Schreiben an Dekan Fak.ju. und die Hochschulpräsidenten bezüglich der Studiengebühren ohne Reaktion blieb, sah sich [...]
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